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   OLG Karlsruhe, 02.10.2007 - 1 Ws 64/07 L   

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OLG Karlsruhe, 02.10.2007 - 1 Ws 64/07 L (https://dejure.org/2007,73792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.10.2007 - 1 Ws 64/07 L (https://dejure.org/2007,73792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 1 Ws 64/07 L (https://dejure.org/2007,73792)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Jena, 17.05.2016 - 1 Ws 454/15

    Strafvollzug in Thüringen: Anfechtung des zwischenzeitlich fortgeschriebenen

    Die gerichtliche Nachprüfung durch die Strafvollstreckungskammern beschränkt sich darauf, ob die Vollzugsbehörde bei Ihrer Entscheidung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung den richtigen Begriff des Versagungsgrundes zugrunde gelegt und ob sie dabei die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.10.2007, 1 Ws 64/07, m. w. N., bei juris).

    Für den Vollzugsplan bedeutet dies, dass er wenigstens in groben Zügen (so wörtlich BVerfG, Beschl. v. 25.09.2006, 2 BvR 2132/05, bei juris Rdnr. 19) - eine Ergänzung im Detail hält der Senat deshalb für zulässig - die tragenden Gründe darzustellen hat, welche die Anstalt zu ihrer Entscheidung bewogen haben (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.10.2007, 1 Ws 64/07, bei juris); denn nur durch eine solche Kenntnis wird die Planung für den Gefangenen nachvollziehbar und verständlich, so dass er sein zukünftiges Verhalten darauf einstellen und eigene Fehler korrigieren kann.

  • OLG Schleswig, 08.04.2008 - 2 VollzWs 123/08

    Keine Umsetzung der Verpflichtung zur Neubescheidung eines Antrags auf

    Aufgrund dieser Vorwirkung des Vollzugsplanes sind dessen Aufstellung bzw. Fortschreibung als solche auch grundsätzlich gesondert anfechtbar (zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 1 Ws 64/07 L - StraFO 2007, 519 ff.).
  • OLG Koblenz, 07.07.2010 - 2 Ws 247/10

    Strafvollzug: Anforderungen an den Vollzugsplan und dessen Fortschreibungen

    Die Nachprüfung des angegriffenen Beschlusses ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 116 Abs. 1 StVollzG geboten, weil die Strafvollstreckungskammer die inhaltlichen Mindestanforderungen an den Vollzugsplan und dessen Fortschreibung in Abweichung von der höchstrichterlichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.01.2006 - 2 BvR 2137/05 -, NStZ-RR 2008, 61 f.) und obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz, Beschl. v. 30.09.2009 - 2 Ws 453/09; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2009 - 1 Ws 292/08 -, StV 2009, 595 ff.; Beschl. v. 02.10.2007 - 1 Ws 64/07 -, StraFo 2007, 519 ff.) verkannt hat.
  • LG Aachen, 16.08.2021 - 33a StVK 480/21

    Haft; Strafvollzug; Unschuldsvermutung; mit Strafbezug; ohne Strafbezug;

    Die Vollzugsbehörde darf es in diesen Fällen nicht bei bloßen pauschalen Wertungen oder bei dem abstrakten Hinweis auf eine Flucht- und Missbrauchsgefahr im Sinne des hier maßgeblichen § 12 Abs. 1 StVollzG NRW bzw. § 53 Abs. 1 S. 1 StVollzG NRW bewenden lassen; sie hat vielmehr im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 05.08.2010 - 2 BvR 729/08; BVerfG, Beschluss vom 12.11.1997 - 2 BvR 615/97; KG, Beschluss vom 22.08.2011 - 2 Ws 258/11 Vollz; OLG Hamm, Beschluss vom 19.02.2008 - 1 Vollz (Ws) 904/07; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.10.2007 - 1 Ws 64/07; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.02.2004 - 1 Ws 165/03).
  • OLG Schleswig, 28.10.2008 - 2 VollzWs 342/08

    Anforderungen an den Vollzugsplan im Hinblick auf § 11 StVollzG hinsichtlich

    Aufgrund dieser Vorwirkung des Vollzugsplans sind dessen Aufstellung bzw. Fortschreibung aber auch als solche gesondert anfechtbar (ebenso und zutreffend OLG Hamburg, Beschluss vom 13. Juni 2007 - 3 VollzWs 326 - 328/07, 3 VollzWs 36/07 -, StraFo 2007, 390 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 1 Ws 64/07 L - StraFo 2007, 519 ff.; Senat aaO.).
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